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   BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03   

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BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03 (https://dejure.org/2004,4998)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2004 - 3 AZR 432/03 (https://dejure.org/2004,4998)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 (https://dejure.org/2004,4998)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf einer Versorgungszusage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien der Unterstützungskasse; Zulässigkeit der Ablösung der Unterstützungsrichtlinien (UR) 88 durch die Verordnung (VO) 95; Folgen einer Inbezugnahme auf die Richtlinien der Unterstützungskasse in ihrer jeweiligen Form durch ...

  • Judicialis

    Unterstützungsrichtlinien 1988 der Unterstützungskasse des DGB e.V. idF vom 1. April 1988 und idF vom 20. Mai 1994 § 27; ; Versorgungsordnung 1995 der Unterstützungskasse des DGB e.V.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Teilwiderruf einer Versorgungszusage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbehalt der Abänderbarkeit bei in Bezug genommenen Regelungswerken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1320 (Ls.)
  • DB 2005, 1338
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Bei ausdrücklicher oder stillschweigender Inbezugnahme von außerhalb des Arbeitsvertrages liegenden Regelwerken wie den Richtlinien einer Unterstützungskasse wird üblicherweise und regelmäßig dynamisch auf die Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung verwiesen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76, 85; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).

    Dies stellt die Revision ebenso wenig in Abrede, wie sie nach dem Senatsurteil vom 11. Dezember 2001 (- 3 AZR 512/00 - aaO) noch weiterhin in Zweifel zieht, dass der Beklagte für die Ablösung an sich triftige Gründe hatte.

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Die Nähe zur Schnittgrenze als solche ist noch kein Härtefall, der zur teleologischen Reduktion der anspruchseinschränkenden Regelung führen müsste (BAG 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - AP BetrAVG § 1 Nr. 8).

    Auch eine allgemeine Überprüfung der Übergangsbestimmungen führt beim Kläger nicht zur Annahme eines Härtefalls (BAG 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 179; 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - AP BetrAVG § 1 Nr. 8).

  • BAG, 29.03.1983 - 3 AZR 26/81

    Versorgungsordnung - Härteklausel - Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Die Nähe zur Schnittgrenze als solche ist noch kein Härtefall, der zur teleologischen Reduktion der anspruchseinschränkenden Regelung führen müsste (BAG 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - AP BetrAVG § 1 Nr. 8).

    Auch eine allgemeine Überprüfung der Übergangsbestimmungen führt beim Kläger nicht zur Annahme eines Härtefalls (BAG 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 179; 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - AP BetrAVG § 1 Nr. 8).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Darüber und über die Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens wurde die Belegschaft des Beklagten eingehend informiert (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 122, zu III der Gründe).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Bei ausdrücklicher oder stillschweigender Inbezugnahme von außerhalb des Arbeitsvertrages liegenden Regelwerken wie den Richtlinien einer Unterstützungskasse wird üblicherweise und regelmäßig dynamisch auf die Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung verwiesen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76, 85; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Es liegt kein Sachverhalt vor, der die Annahme einer planwidrigen und deshalb im Wege der teleologischen Reduktion zu beseitigenden Härte im Einzelfall rechtfertigte (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 10).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Eine derart begründete Stichtagsregelung ist nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führt (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - BAGE 99, 53, 57).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Bei ausdrücklicher oder stillschweigender Inbezugnahme von außerhalb des Arbeitsvertrages liegenden Regelwerken wie den Richtlinien einer Unterstützungskasse wird üblicherweise und regelmäßig dynamisch auf die Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung verwiesen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76, 85; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Damit stehen grundsätzlich tragfähige wirtschaftliche Erwägungen hinter der Stichtagsregelung (BAG 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187, zu 3 c der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.04.2003 - 15 Sa 85/99

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2003 - 15 Sa 85/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77

    Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2021 - 12 Sa 453/20

    Virtuelle Gerichtsverhandlungen - alles geht?

    Unabhängig davon wird im Hinblick auf mögliche Härtefälle, die auch ohne ausdrückliche Härtefallregelung in Betracht kommen (vgl. dazu z.B. BAG 12.10.2004 - 3 AZR 432/03, juris Rn. 30), die Zeit bis zum 67. Lebensjahr bei einer Wartezeit von 10 Jahren für die Altersunterstützung abgebildet (§ 5 Abs. 4 VO 1995).

    Die Nähe zur Altersgrenze ist als solche noch kein Härtefall (BAG 12.10.2004 - 3 AZR 432/03, juris Rn. 29; BAG 12.02.2013 - 3 AZR 636/10 Rn. 116; BAG 12.11.2013 a.a.O. Rn. 36).

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, die Bezugnahme auch auf einseitig gesetzte Regelungswerke sei in der Rechtsprechung als unproblematisch anerkannt worden, so betrafen diese Fälle Zeiträume, die vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes lagen und Versorgungsordnungen bzw. Unterstützungskassen der betrieblichen Altersversorgung, deren Voraussetzungen und Abänderbarkeiten durch das BetrAVG enge Grenzen gesetzt sind (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 13 Sa 38/06

    Wirksamkeit des Teilwiderrufs einer Versorgungszusage

    Diese führten zu der Gesamtbetriebsvereinbarung vom 23. Januar 1998 (GBV 1998), die auszugsweise wie folgt lautet (vgl. das zur entsprechenden Thematik ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.2004, 3 AZR 432/03, EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 13 Rn. 11, auf welches im erstinstanzlichen Urteil Bezug genommen wurde): .

    Dabei bezieht sich das Arbeitsgericht insbesondere auf eine diesbezüglich ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 (3 AZR 512/00, NZA 2003, 1414 ff.) sowie eine Entscheidung vom 12.10.2004 (3 AZR 432/03; EzA Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse).

    (2) Dem kann die Klägerin nicht entgegenhalten, dass bis zum 11.06.1997 noch § 27 UR 88 in der alten Fassung galt (vgl. insoweit BAG, Urteil vom 12.10.2004, 3 AZR 432/03, EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 13).

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf die Entscheidung des BAG vom 12.10.2004 (a.a.O.) Bezug genommen.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.2004 (a.a.O.) zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Diese stellen einen hinreichenden Sachgrund für eine unterschiedliche Behandlung dar (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - zu II 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13) .

    Die Nähe zum Stichtag als solche ist noch kein Härtefall, der zu einer teleologischen Reduktion der anspruchseinschränkenden Regelung führen müsste (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - zu II 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13) .

    Zum anderen verfehlt der Kläger den maßgeblichen Stichtag um mehrere Jahre (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - zu II 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - 13 Sa 566/10

    Teilwiderruf einer Versorgungszusage eines Gewerkschaftssekretärs - schriftliche

    (4) Der Eingriff erfolgte auch unter Beachtung der zum Vertrauensschutz entwickelten Grundsätze des BAG und war verhältnismäßig und unter den besonderen Umständen des Einzelfalles auch gegenüber dem Kläger wirksam (vgl. zu den Voraussetzungen nur BAG 11.12.2001, a. a. O., zu II 4 der Gründe; BAG 12.10.2004 - 3 AZR 432/03 - EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 13, zu I 2 b cc sowie II der Gründe):.

    Eine Einbeziehung auch der Jahrgänge ab 1954 hätte höhere Verpflichtungs- und Vergütungswerte für die Beklagte bedeutet, so dass damit grundsätzlich tragfähige wirtschaftliche Erwägungen hinter der Stichtagsregelung stehen (vgl. BAG 12.10.2004, a. a. O., zu II 1 der Gründe).

    (e) Auch wenn damit der Kläger nur gut eineinhalb Monate nach dem Stichtag einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat, bedeutet diese Nähe zum Stichtag keinen Härtefall, der zur teleologischen Reduktion der anspruchseinschränkenden Regelung führt (vgl. BAG 12.10.2004, a. a. O.).

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Diese stellen einen hinreichenden Sachgrund für eine unterschiedliche Behandlung dar (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - zu II 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13) .

    Die Nähe zum Stichtag allein ist noch kein Härtefall (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - zu II 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - 5 Sa 501/10

    Betriebsrente, Versorgungszusage, Widerruf, Teil-Widerruf, Anspruch,

    b) Der rückwirkende Teilwiderruf der Versorgungszusage und damit der Eingriff in die noch nicht erdienten Zuwächse erfolgte auch unter Beachtung der zum Vertrauensschutz entwickelten Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts und war unter Beachtung der besonderen Verhältnisses des Klägers auch verhältnismäßig und damit insgesamt zulässig (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 12.10.2004 - 3 AZR 432/03 -, EzA § 1 BetrAVG "Unterstützungskasse" Nr. 3).

    Indessen ist eine Stichtagsregelung nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führt (BAG, Urt. v. 12.10.2004 - 3 AZR 432/03 -, EzA § 1 BetrAVG "Unterstützungskasse" Nr. 13).

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2017 - 6 Sa 132/16

    Geltung einer neuen Versorgungsordnung; Stichtagsregelung

    Tragfähige wirtschaftliche Erwägungen, die dahin gehen, höhere Aufwendungen zu vermeiden, die durch die Einbeziehung weiterer Arbeitnehmergruppen entstünden, stellen jedenfalls im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung einen hinreichenden Sachgrund für eine Stichtagsregelung dar (vgl. BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 104, juris; BAG v. 12.10.2004 - 3 AZR 432/03 - zu II. 1. der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13).
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 333/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Satzung der

    Ansonsten wären Stichtagsregelungen nicht mehr handhabbar, wenn allein wegen der Nähe zum Stichtag ohne Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen ein Härtefall anzunehmen wäre (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - juris Tz. 29; NJW 2002, 2339, 2340).
  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

    Ansonsten wären Stichtagsregelungen nicht mehr handhabbar (vgl. BAG, Urteil v. 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 -, Tz. 29; Urteil v. 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 -, NJW 2002, 2339, Tz. 29/32).
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